DVB-äktschn
Es ist schon etwas länger her, aber einst sollte ich mal von den DresdnerVerkehrsBetriebe'n abgezogen werden, weil ich mich in der Bahn unorthodox verhalten hab. Daraufhin verfasste ich dieses nette schreiben um meinen Kopf aus der schlinge zu ziehen, wobei das schreiben dazu animieren soll weiteren amüsanten Behördenärgerschrifftverkehr zu posten.
Stellungnahme,
bezüglich des mir zur last gelegten Vergehens der Verunreinigung einer Bahn.
Zum Sachverhalt: Am 13.7.06 um 20.13 Uhr fuhr ich mit der Bahnlinie 13 Richtung Prohlis ab der Haltestelle Sachsenalle. Friedfertig setzte ich mich in der fast leeren Bahn in eine vierer Sitzplatzgruppe und stützte mein Bein im angewinkelten Zustand an dem mir gegenüberliegenden Sitzplatz an der Sitzplatzkante ab. Nach der Haltestelle Dürerstraße gab sich mir eine Person als Kontrolleur zu erkennen und verlangte nach dem Hinweis meinen Fuß von der Sitzkante zu nehmen ohne weitere Erläuterung meinen Personalausweis. Ohne weiter darüber nachzudenken weshalb diese Person ohne Begründung nach meinen Personalausweis fragt, händigte ich ihm diesen aus, als Anerkennung seiner Autorität und in dem Glauben, dass es sich um die Feststellung der Gültigkeit meines Fahrscheines handelt. Der Kontrolleur aber wiederum zückte seine Gürteltasche und speicherte meine Personalien im inliegenden Gerät ab. Erst nach Nachfrage erklärte er mir, dass er mir ein Reinigungsentgelt ausstelle. Erst nach wiederum weiterem Nachfragen meinerseits erklärte er mir, dass er sich auf den abgestützten Fuß bezieht.
Die Forderung des Reinigungsentgeltes dies bezüglich prangere ich an, denn ein Reinigungsentgelt setzt nach § 4 Abs. 8 ihrer Beförderungsbedingungen eine Verunreinigung voraus, welche in dem Fall aber nicht vorhanden war. An diesem Abend schien die Sonne und meine Schuhe waren trocken ohne Matsch, Kaugummi oder Hundekot an der Sohle. Ich könnte also maximal etwas Straßenstaub an dem Sitz hinterlassen haben, was für mich objektiv betrachtet keine Verunreinigung darstellt, denn wenn ich mich auf einen Bordstein oder gar eine Sitzbank an der Straßenbahnhaltestelle setzte und danach in die Bahn, befindet sich effektiv die gleiche Menge Staub auf dem Sitz wie beim Abstützen meines Fußes. Des Weiteren war allgemein keine Verunreinigung zu erkennen, in der Form, dass ich eine sichtbare Spur am Sitz hinterlassen habe. Es ist also zu bezweifeln, ob ihr Reinigungspersonal überhaupt erkennt, dass dieser Sitz besonders zu behandeln ist, was das Ausstellen eines Reinigungsentgelts erst begründet. Ich bitte sie deshalb nach betracht dieser Darlegung von dem mir auferlegten Reinigungsentgelt abzusehen, andernfalls bin ich zunächst nicht bereit dieses zu begleichen, bis sie mir den Beweis der Verunreinigung des Sitzes und der gesonderten Reinigung dieses erbracht haben.
Abgesehen von dieser Stellungnahme, möchte ich diesen Brief auch zur Kritik an der Praktik ihrer (ihres) Kontrolleure (-s) nutzen, aber nicht weil ich irgendwelche Rachegelüste hege, sondern im allgemeinen Interesse von uns Fahrgästen. Wie bereits erwähnt, habe ich erst nach mehrmaligem Nachfragen erfahren was mir zur last gelegt wird. Ich wurde zunächst überhaupt nicht darüber aufgeklärt, dass ich ein Vergehen begangen haben soll, und dass mir ein Bußgeld auferlegt wird. Vielmehr hat sich ihr Kontrolleur auf eine, meiner Meinung nach, hinterlistige Art und Weise meinen Ausweis erschlichen und begann dann in meinem Unwissen mir dieses Strafgeld auszustellen. Das er diese Unwissenheit von mir ausgenutzt hat um an meinen Ausweis zu gelangen, zeigt doch wie ungerechtfertigt diese Strafe ist, denn wüsste ich, dass er die Absicht hat mir ein Reinigungsentgelt auszustellen, hätte ich mir dies zunächst begründen lassen bevor ich ihm meinen Ausweis aushändige in Anerkennung dieses Vergehens. Zur Begründung meiner Untat hätte ich dann auch noch die Möglichkeit gehabt mir die Meinung eines unbeteiligten Dritten einzuholen, im Extremfall die Meinung der Polizei. Dieser Möglichkeit wurde ich durch das Vorgehen ihres Kontrolleurs beraubt, auch aus Kalkül ihres Kontrolleurs im Bewusstsein, dass er mir den Beweis der Verunreinigung nicht erbringen kann. Ich wurde vor vollendete Tatsachen gestellt, in der Form, dass man mich eben erst nach Nachfragen meinerseits über das mir zu last gelegte Vergehen informierte und mir gesagt wurde, dass ich mich bei Aberkennung des Reinigungsentgeltes meinerseits an die DVB Zentrale wenden muss da meine Daten bereits abgespeichert seien und es zu diesem Zeitpunkt zu Spät sei um dies zu ändern. Mir wurde also überhaupt keine Möglichkeit gegeben mich dies bezüglich äußern zu können und meine Unschuld belegen zu können, obwohl sie mir ja eigentlich meine Schuld nachweisen sollten. Meine Gutmütigkeit und Kooperation wurde hier schamlos ausgenutzt. Meine einzige Möglichkeit angemessen reagieren zu können hätte darin bestanden zunächst einmal nachzufragen, weshalb dieser Kontrolleur meinen Personalausweis verlangt, wobei ich wiederum gegen ihre Beförderungsbedingungen nach $ 4, Abs. 1 „Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen“ verstoßen hätte, wenn ich ihm meinen Ausweis verweigert hätte. Dennoch werde ich in Zukunft ihren Kontrolleuren kritischer gegenüber treten, wobei sie sich nicht Beschweren sollten wenn ich dadurch die Arbeit dieser Behindere, da ich sonst fürchten muss jeglicher mir zustehender Rechte beraubt zu werden, denn „Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern“, nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz § 28 Abs. 1. Diese Gelegenheit wurde mir nicht gegeben.
Meine Kritik richtet sich nicht nur auf die Einschränkung meiner Freiheit durch die ungerechtfertigte Einschränkung meiner Rechte, sondern auch gegen die Willkür die der Kontrolleur ihrer Gesellschaft an den Tag gelegt hat, denn abschließend bemerkte er noch: „Du hast doch gesehen, dass ich hier Sitze, weshalb hast du dann noch den Fuß an den Sitz gestützt?“, nachdem ich ihn danach gefragt habe worin er die Schwere der Tat sehe um mir gleich ein Reinigungsentgelt aufzuerlegen, wobei ich mich für den Wortlaut der Aussage nicht verbürgen kann, für den Inhalt aber schon. Mal davon abgesehen, dass es der Absicht eines Kontrolleurs widerspricht unmittelbar nach Einsteigen des Fahrgastes durch ihn erkannt zu werden, denn worin würde sonst der Sinn liegen eine umfangreiche Maskerade durch den Kontrolleur zu betreiben, als dass er nicht erkannt werden möchte um den Überraschungsmoment des Schwarzfahrers ausnutzen zu können, hat die Begründung ihres Kontrolleurs doch nichts mit der mir unterstellten Verunreinigung zu tun. Hingegen scheint es mir doch so, dass diese Person das Aufstützen meines Fußes als persönlichen Angriff seiner Persönlichkeit durch Provokation deutete, und durch Missbrauch seiner Macht sein Ego stärken wollte. Er hat diese mögliche Verunreinigung durch mich also nicht objektiv beurteilt, sondern handelte aus persönlicher Motivation, um mir zu zeigen, dass er das Sagen hat, als Vergeltungsmaßnahme der durch ihn fehlgedeuteten Provokation. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies ihrer Firmenphilosophie entspricht, wenn ein Kontrolleur aus dem Antrieb des Aufpolierens seines Selbstbewusstseins seiner Arbeit nachgeht. Vielmehr glaube ich, besteht die Aufgabe eines Kontrolleurs doch darin, den ungestörten Fahrbetrieb der Bahnen zu gewährleisten, wobei ihr Kontrolleur in meinem Fall scheinbar absolut nicht aus diesem Bewegrund heraus gehandelt hat. Ich glaube auch nicht, dass ihrer Firmenphilosophie entspricht, wenn dem Fahrgast ungerechtfertigt Bußgelder ausgestellt werden, da durch Bearbeitung dieser doch nur weitere Kosten entstehen, was den Fahrpreis in die Höhe treibt, und dem zu unrecht Bestraften nur Unannehmlichkeiten entstehen, wodurch ihr Betrieb einen Imageverlust erleidet. Deshalb bitte ich sie diese Punkte in Zukunft bei der Ausübung der Tätigkeit ihrer Kontrolleure zu berücksichtigen.
Hochachtungsvoll,
Äendú.
Antwort:
Prüfung von Reinigungsentgeld
Sehr geehrter Herr Mirtschink,
vielen Dank für Ihr ausführliches Schreiben. Darin schildern Sie uns ihre Verärgerung über eine im Auftrag unseres Unternehmens durchgeführte Fahrausweisprüfung. Im Folgenden unsere Erläuterungen:
Bei der durchgeführten Prüfung stellte der Fahrausweisprüfer fest, dass Sie einen Fuß auf dem Polstersitz platziert hatten. Da im Sinne der Beförderungsbedingungen der VVO bei Verunreinigungen von Fahrzeugen ein pauschalisiertes Reinigungsentgeld von 25,00€ erhoben wird, übergab ihnen der Mitarbeiter den Forderungsbeleg.
Bitte haben Sie Verständniss, dass wir im Interesse aller Fahrgäste diese Beförderungsbedingungen durchsetzten. Ihnen würde es sicher auch nicht gefallen, wenn Sie in unseren Verkehrsmitteln beschmutzte Sitze vorfinden würden. Es müsste doch möglich sein, die Füße auf dem Boden des Verkehrsmittels zu belassen.
Allerdings erwarten Sie zurecht freundliche und umfassende Informationen der Prüfpersonale. Aus Ihrer Schilderung geht hervor, dass der Fahrausweisprüfer Sie nicht angemessen informierte und Sie sich von ihm überrumpelt fühlten. Vielen Dank, dass Sie uns darüber informiert haben. Wir sind sehr daran interessiert, dass auch in unseren Serviceeinrichtungen der Anspruch nach einem kundenorientierten Service, den wir uns als modernes Dienstleistungsunternehmen stellen, umgesetzt wird.
Ihr Schreiben haben wir zur Auswertung und Kenntnisnahme an die Dienstleistungsfirma, welche in unserem Auftrag Kontrollen durchführt, weitergeleitet.
Wir setzten Sie davon in Kenntnis, dass als Einzelfallentscheid in diesem Fall kein Reinigungsentgeld erhoben wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dresdner Verkehrsbetriebe AG
Jieaaaaacha!!!
Und noch a'Schmankerl mit dem pädagogisch sehr wertvollem drittem "Lieber Video" der Erziehungsaktion "Lieber in Bahn und Bus". Sowas von vertrottelt. Für gehaltvolle Recherchen empfiehlt sich das DVB-Magazin , wobei der Comic der Ausgabe das absolute Highlight ist.
Stellungnahme,
bezüglich des mir zur last gelegten Vergehens der Verunreinigung einer Bahn.
Zum Sachverhalt: Am 13.7.06 um 20.13 Uhr fuhr ich mit der Bahnlinie 13 Richtung Prohlis ab der Haltestelle Sachsenalle. Friedfertig setzte ich mich in der fast leeren Bahn in eine vierer Sitzplatzgruppe und stützte mein Bein im angewinkelten Zustand an dem mir gegenüberliegenden Sitzplatz an der Sitzplatzkante ab. Nach der Haltestelle Dürerstraße gab sich mir eine Person als Kontrolleur zu erkennen und verlangte nach dem Hinweis meinen Fuß von der Sitzkante zu nehmen ohne weitere Erläuterung meinen Personalausweis. Ohne weiter darüber nachzudenken weshalb diese Person ohne Begründung nach meinen Personalausweis fragt, händigte ich ihm diesen aus, als Anerkennung seiner Autorität und in dem Glauben, dass es sich um die Feststellung der Gültigkeit meines Fahrscheines handelt. Der Kontrolleur aber wiederum zückte seine Gürteltasche und speicherte meine Personalien im inliegenden Gerät ab. Erst nach Nachfrage erklärte er mir, dass er mir ein Reinigungsentgelt ausstelle. Erst nach wiederum weiterem Nachfragen meinerseits erklärte er mir, dass er sich auf den abgestützten Fuß bezieht.
Die Forderung des Reinigungsentgeltes dies bezüglich prangere ich an, denn ein Reinigungsentgelt setzt nach § 4 Abs. 8 ihrer Beförderungsbedingungen eine Verunreinigung voraus, welche in dem Fall aber nicht vorhanden war. An diesem Abend schien die Sonne und meine Schuhe waren trocken ohne Matsch, Kaugummi oder Hundekot an der Sohle. Ich könnte also maximal etwas Straßenstaub an dem Sitz hinterlassen haben, was für mich objektiv betrachtet keine Verunreinigung darstellt, denn wenn ich mich auf einen Bordstein oder gar eine Sitzbank an der Straßenbahnhaltestelle setzte und danach in die Bahn, befindet sich effektiv die gleiche Menge Staub auf dem Sitz wie beim Abstützen meines Fußes. Des Weiteren war allgemein keine Verunreinigung zu erkennen, in der Form, dass ich eine sichtbare Spur am Sitz hinterlassen habe. Es ist also zu bezweifeln, ob ihr Reinigungspersonal überhaupt erkennt, dass dieser Sitz besonders zu behandeln ist, was das Ausstellen eines Reinigungsentgelts erst begründet. Ich bitte sie deshalb nach betracht dieser Darlegung von dem mir auferlegten Reinigungsentgelt abzusehen, andernfalls bin ich zunächst nicht bereit dieses zu begleichen, bis sie mir den Beweis der Verunreinigung des Sitzes und der gesonderten Reinigung dieses erbracht haben.
Abgesehen von dieser Stellungnahme, möchte ich diesen Brief auch zur Kritik an der Praktik ihrer (ihres) Kontrolleure (-s) nutzen, aber nicht weil ich irgendwelche Rachegelüste hege, sondern im allgemeinen Interesse von uns Fahrgästen. Wie bereits erwähnt, habe ich erst nach mehrmaligem Nachfragen erfahren was mir zur last gelegt wird. Ich wurde zunächst überhaupt nicht darüber aufgeklärt, dass ich ein Vergehen begangen haben soll, und dass mir ein Bußgeld auferlegt wird. Vielmehr hat sich ihr Kontrolleur auf eine, meiner Meinung nach, hinterlistige Art und Weise meinen Ausweis erschlichen und begann dann in meinem Unwissen mir dieses Strafgeld auszustellen. Das er diese Unwissenheit von mir ausgenutzt hat um an meinen Ausweis zu gelangen, zeigt doch wie ungerechtfertigt diese Strafe ist, denn wüsste ich, dass er die Absicht hat mir ein Reinigungsentgelt auszustellen, hätte ich mir dies zunächst begründen lassen bevor ich ihm meinen Ausweis aushändige in Anerkennung dieses Vergehens. Zur Begründung meiner Untat hätte ich dann auch noch die Möglichkeit gehabt mir die Meinung eines unbeteiligten Dritten einzuholen, im Extremfall die Meinung der Polizei. Dieser Möglichkeit wurde ich durch das Vorgehen ihres Kontrolleurs beraubt, auch aus Kalkül ihres Kontrolleurs im Bewusstsein, dass er mir den Beweis der Verunreinigung nicht erbringen kann. Ich wurde vor vollendete Tatsachen gestellt, in der Form, dass man mich eben erst nach Nachfragen meinerseits über das mir zu last gelegte Vergehen informierte und mir gesagt wurde, dass ich mich bei Aberkennung des Reinigungsentgeltes meinerseits an die DVB Zentrale wenden muss da meine Daten bereits abgespeichert seien und es zu diesem Zeitpunkt zu Spät sei um dies zu ändern. Mir wurde also überhaupt keine Möglichkeit gegeben mich dies bezüglich äußern zu können und meine Unschuld belegen zu können, obwohl sie mir ja eigentlich meine Schuld nachweisen sollten. Meine Gutmütigkeit und Kooperation wurde hier schamlos ausgenutzt. Meine einzige Möglichkeit angemessen reagieren zu können hätte darin bestanden zunächst einmal nachzufragen, weshalb dieser Kontrolleur meinen Personalausweis verlangt, wobei ich wiederum gegen ihre Beförderungsbedingungen nach $ 4, Abs. 1 „Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen“ verstoßen hätte, wenn ich ihm meinen Ausweis verweigert hätte. Dennoch werde ich in Zukunft ihren Kontrolleuren kritischer gegenüber treten, wobei sie sich nicht Beschweren sollten wenn ich dadurch die Arbeit dieser Behindere, da ich sonst fürchten muss jeglicher mir zustehender Rechte beraubt zu werden, denn „Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern“, nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz § 28 Abs. 1. Diese Gelegenheit wurde mir nicht gegeben.
Meine Kritik richtet sich nicht nur auf die Einschränkung meiner Freiheit durch die ungerechtfertigte Einschränkung meiner Rechte, sondern auch gegen die Willkür die der Kontrolleur ihrer Gesellschaft an den Tag gelegt hat, denn abschließend bemerkte er noch: „Du hast doch gesehen, dass ich hier Sitze, weshalb hast du dann noch den Fuß an den Sitz gestützt?“, nachdem ich ihn danach gefragt habe worin er die Schwere der Tat sehe um mir gleich ein Reinigungsentgelt aufzuerlegen, wobei ich mich für den Wortlaut der Aussage nicht verbürgen kann, für den Inhalt aber schon. Mal davon abgesehen, dass es der Absicht eines Kontrolleurs widerspricht unmittelbar nach Einsteigen des Fahrgastes durch ihn erkannt zu werden, denn worin würde sonst der Sinn liegen eine umfangreiche Maskerade durch den Kontrolleur zu betreiben, als dass er nicht erkannt werden möchte um den Überraschungsmoment des Schwarzfahrers ausnutzen zu können, hat die Begründung ihres Kontrolleurs doch nichts mit der mir unterstellten Verunreinigung zu tun. Hingegen scheint es mir doch so, dass diese Person das Aufstützen meines Fußes als persönlichen Angriff seiner Persönlichkeit durch Provokation deutete, und durch Missbrauch seiner Macht sein Ego stärken wollte. Er hat diese mögliche Verunreinigung durch mich also nicht objektiv beurteilt, sondern handelte aus persönlicher Motivation, um mir zu zeigen, dass er das Sagen hat, als Vergeltungsmaßnahme der durch ihn fehlgedeuteten Provokation. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies ihrer Firmenphilosophie entspricht, wenn ein Kontrolleur aus dem Antrieb des Aufpolierens seines Selbstbewusstseins seiner Arbeit nachgeht. Vielmehr glaube ich, besteht die Aufgabe eines Kontrolleurs doch darin, den ungestörten Fahrbetrieb der Bahnen zu gewährleisten, wobei ihr Kontrolleur in meinem Fall scheinbar absolut nicht aus diesem Bewegrund heraus gehandelt hat. Ich glaube auch nicht, dass ihrer Firmenphilosophie entspricht, wenn dem Fahrgast ungerechtfertigt Bußgelder ausgestellt werden, da durch Bearbeitung dieser doch nur weitere Kosten entstehen, was den Fahrpreis in die Höhe treibt, und dem zu unrecht Bestraften nur Unannehmlichkeiten entstehen, wodurch ihr Betrieb einen Imageverlust erleidet. Deshalb bitte ich sie diese Punkte in Zukunft bei der Ausübung der Tätigkeit ihrer Kontrolleure zu berücksichtigen.
Hochachtungsvoll,
Äendú.
Antwort:
Prüfung von Reinigungsentgeld
Sehr geehrter Herr Mirtschink,
vielen Dank für Ihr ausführliches Schreiben. Darin schildern Sie uns ihre Verärgerung über eine im Auftrag unseres Unternehmens durchgeführte Fahrausweisprüfung. Im Folgenden unsere Erläuterungen:
Bei der durchgeführten Prüfung stellte der Fahrausweisprüfer fest, dass Sie einen Fuß auf dem Polstersitz platziert hatten. Da im Sinne der Beförderungsbedingungen der VVO bei Verunreinigungen von Fahrzeugen ein pauschalisiertes Reinigungsentgeld von 25,00€ erhoben wird, übergab ihnen der Mitarbeiter den Forderungsbeleg.
Bitte haben Sie Verständniss, dass wir im Interesse aller Fahrgäste diese Beförderungsbedingungen durchsetzten. Ihnen würde es sicher auch nicht gefallen, wenn Sie in unseren Verkehrsmitteln beschmutzte Sitze vorfinden würden. Es müsste doch möglich sein, die Füße auf dem Boden des Verkehrsmittels zu belassen.
Allerdings erwarten Sie zurecht freundliche und umfassende Informationen der Prüfpersonale. Aus Ihrer Schilderung geht hervor, dass der Fahrausweisprüfer Sie nicht angemessen informierte und Sie sich von ihm überrumpelt fühlten. Vielen Dank, dass Sie uns darüber informiert haben. Wir sind sehr daran interessiert, dass auch in unseren Serviceeinrichtungen der Anspruch nach einem kundenorientierten Service, den wir uns als modernes Dienstleistungsunternehmen stellen, umgesetzt wird.
Ihr Schreiben haben wir zur Auswertung und Kenntnisnahme an die Dienstleistungsfirma, welche in unserem Auftrag Kontrollen durchführt, weitergeleitet.
Wir setzten Sie davon in Kenntnis, dass als Einzelfallentscheid in diesem Fall kein Reinigungsentgeld erhoben wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dresdner Verkehrsbetriebe AG
Jieaaaaacha!!!
Und noch a'Schmankerl mit dem pädagogisch sehr wertvollem drittem "Lieber Video" der Erziehungsaktion "Lieber in Bahn und Bus". Sowas von vertrottelt. Für gehaltvolle Recherchen empfiehlt sich das DVB-Magazin , wobei der Comic der Ausgabe das absolute Highlight ist.
4 Kommentare:
Geilo, das Comic ist die Ultraklatsche
oh wie schön; eine schnullibulli- schwarz-weiß-dvb-welt...
und die engelfotos!
beef mit den verkehrsbetrieben regiert.
hier ist mein kampf:
http://home.arcor.de/clemens.loebner/text/060731-dvb.pdf
Wollte hiermit nur auf die hinzugefügte Antwort der DVB hinweisen, was somit geschehen ist.
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