"Auskunftsrecht gegenüber unbeteiligten Dritten"
Neulich stolperte ich dank des amokalaufenden Innenministeriums, das massiven Druck
auf den Chaos Computer Club ausübt über diese Nachricht: Darin wird aufgefordert gegen die biometrische Datenerfassung vorzugehen in dem man sich Innenministers Fingerabdruck zulegt und mal herzlich shoppen geht ... *gelungen*
Aber im Zuge diese Themas hörte ich von einem neuen Gesetzesentwurf, der mir die Socken auszog: Das Auskunftsrecht gegenüber unbeteiligten Dritten. Kurz zusammengefaßt: Herr K zieht nach Herzenslust aus dem Netz: vorher, Publisher P reicht Anzeige gegen Unbekannt ein und ein Richter prüft die Herausgabe der persönlichen Daten durch den Provider. Der Entwurf sieht nun vor den Provider zur Herausgabe der persönlichen Verbindungsdaten zu verpflichten, aber seht selbst was der asoz**** Staat so plant
2 Kommentare:
brisantes thema. prinzipiell bin ich schon für den, im parlament-artikel angeführten, "schutz des geistigen eigentums". bei der frage der geplanten umsetztung bekomme ich allerdings bauchschmerzen. schaut man sich an, wer von der gesetzesinitiative profitiert, dann scheint es mir in erster linie nicht der künstler selbst zu sein. von den nebenwirkungen, die dabei entstehen können mal abgesehen. es befremdet mich irgendwie, dass obwohl entstehende missbrauchswege schon aufgezeigt werden (siehe ccc), innenpolitische weit- und umsicht nicht so recht erkennbar sind.
von einer schlecht umgesetzten guten absicht bleibt wohl vorallem die schlechte umsetzung.
erinnern wir uns an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vor 3 Wochen so wird schnell klar dass hier ein Gesetz verabschiedet wird das keinen Sinn macht. denn die Herausgabe von Informationen wurde ja an die die Bedingung geknüpft das entweder der Staat oder Menschanleben gefährdet ist. beim Austausch von digitalen Daten trifft das aber nicht zu. parlamentarische Abreit ist manchmal echt eigenartig.
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